LeistungenPrivatgutachten | PrivatgutachtenAlle Gutachten, die nicht durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind, werden als Privatgutachten bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten in einem Gerichtsverfahren verwendet werden soll. Art und Umfang der Begutachtung werden grundsätzlich individuell mit den Auftraggebern abgestimmt. |