Leistungen

Schriftlich oder mündlich?

Schriftliches Gutachten

Gutachtliche Stellungnahme

Begutachtung vor Hauskauf

Beweissicherung

Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten können tatsächlich nur durch Gerichte in Auftrag gegeben werden. Die Tätigkeit des Sachverständigen wird dabei i.d.R. durch einen konkreten Beweisbeschluss vom beauftragenden Gericht sowie durch die Zivilprozessordnung (ZPO) im Allgemeinen bestimmt.

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